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Bis zu 6.000 € E-Prämie erhalten!¹

Bis zu 6.000 € E-Prämie erhalten!¹

6.000 € E-Prämie1 des Bundes.

Profitiere jetzt von der E-Auto-Förderung des Bundes und erhalte bis zu 6.000 € E-Prämie1 beim Barkauf, bei der Finanzierung
oder Leasing deines neuen E-Autos! Wir klären alle deine Fragen und freuen uns auf deinen Besuch.


Wer kann die Prämie erhalten?

  • Privatpersonen, die auch der Fahrzeughalter sind
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen  80.000 € pro Jahr
    • pro Kind + 5.000 €
    • max. bis 90.000 € bei zwei Kindern

Wie hoch ist meine Prämie?

  • Unterschiedliche Staffelungen nach vollelektrischen Fahrzeugen und nach Plug-in-Hybriden
  • Staffelung je nach Haushaltseinkommen pro Jahr und individuellen Bedingungen
  • Individuelle Berechnung online möglich ab Mai 2026
  • max. 6.000 €1möglich

Welche Bedingungen gibt es?

  • Neufahrzeug mit Erstzulassung in Deutschland ab 01.01.2026 – wird auch rückwirkend ausgezahlt
  • Fahrzeugklasse M1 (PKW – lt. Typengenehmigung)
    • Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
    • Plug-in-Hybride (PHEV)
      - max. 60 g CO2-Emission oder
      - mind. 80 km rein elektrische Reichweite
  • Kauf, Leasing oder Finanzierung
  • Haltedauer mind. 36 Monate

Wie und wann kann ich meine Förderung beantragen?

  • voraussichtlich ab Mai 2026 online über ein Portal – auch rückwirkend möglich
  • Nachweise: Kaufvertrag/Leasingvertrag, Fahrzeugschein, Ausweis, zwei letzten Steuerbescheide
  • Antrag spätestens ein Jahr nach Erstzulassung und max. bis Ende 2028 oder bis Budget ausgeschöpft

Gerne sind wir persönlich für dich da und klären eventuelle Unklarheiten. Ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing – wir zeigen dir, wie du das Maximum aus staatlicher Förderung und unseren Angeboten herausholst. Jetzt informieren, Angebot sichern und elektrisch losfahren – vereinbare noch heute einen Probefahrt-Termin in einer unserer Filialen mit deinem Traum-E-Fahrzeug.
Wir freuen uns auf dich!


Alle Ihre Fragen können Sie uns schnell und unkompliziert über unser ssl-verschlüsseltes E-Mail-Formular stellen.

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1 Die staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesregierung für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bundesstelle über das offizielle Online-Antragsportal, welches vsl. ab Mai 2026 verfügbar sein wird. Förderfähig sind neue, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die Förderung ist einkommensabhängig und steht nur Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro zu. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugart und beträgt für Elektrofahrzeuge zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen des Antragsverfahrens individuell anhand der jeweils gültigen Staffelung ermittelt. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Der Antrag ist nach der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geförderte Fahrzeug muss für eine festgelegte Mindesthaltedauer von 36 Monaten auf den Antragsteller zugelassen bleiben; bei vorzeitiger Veräußerung oder Abmeldung kann eine Rückforderung erfolgen. Die Gewährung der Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der jeweils gültigen Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Auto Müller GmbH & Co. KG ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle (www.bundesumweltministerium.de) zu entnehmen.

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