Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.
Für die Auto Müller GmbH & Co. KG ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Konform zum Hinweisgeberschutzgesetz haben wir deshalb eine Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Die Hinweisgebermeldestelle bietet Hinweisgebern die Möglichkeit über fünf verschiedene Kanäle Meldungen einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragten betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.
Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, dem Mitarbeiter oder auch externen Personen zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umfasst zunächst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Hinweisgeber kann demnach jede Person sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Verstoß bemerkt und diesen meldet, z.B.: Arbeitnehmer, Bewerber, Beamte, Selbstständige, Praktikanten, ehemalige Arbeitnehmer etc. Die Meldestelle kann darüber hinaus weiteren natürlichen Personen zur Verfügung stehen (z. B. Lieferanten, Kunden oder deren MitarbeiterInnen).
Geschützt werden Hinweisgeber, wenn hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass die Informationen zu einem Verstoß der Wahrheit entsprechen und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und die vorgesehenen Meldewege genutzt werden.
ACHTUNG: Die wissentliche Offenlegung von unrichtigen Informationen sowie ein Missbrauch der Meldekanäle stellen bußgeldbewehrte Vergehen dar.
Zudem sind alle Regelungen erfasst, welche die Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen. Dazu gehören:
Des Weiteren können sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) wenden.
Informationen zur Datenverarbeitung betreffend die Abgabe von Hinweisen über einen der zur Verfügung stehenden Meldekanäle finden Sie hier.
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